Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Spirgarten
Für Seminar-, Event- und Theaterveranstaltungen sowie Hotelreservationen
1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Hotel Spirgarten. Als Grundlage dient die Reservations-/Auftragsbestätigung bzw. die von Ihnen zur Bestätigung unterzeichnete Offerte.
2. Optionsdaten
Optionsdaten (Offerten, Auftragsbestätigungen usw.) sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel Spirgarten kann nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten/Zimmer verfügen.
3. Teilnehmerzahl
Wir danken Ihnen für die Mitteilung der verbindlichen Personenzahl so früh als möglich. Die bis 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung (Anlässe ohne Zimmerbuchung) gemeldete Personenzahl gilt als verbindlich. Für Bankette über 300 Personen muss die definitive Personenanzahl 14 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden.
4. Annullationen
Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00, folgende Leistungen in Rechnung gestellt:
Anlässe im «Europasaal» (inklusive Raumkombinationen, die den Europasaal beinhalten):
• Absage 150 – 0 Tage vor der Veranstaltung 100% der bestätigten Leistung
Alle anderen Veranstaltungen:
• Absage 14 – 0 Tage vor der Veranstaltung 100% der bestätigten Leistung
• Absage 30 – 15 Tage vor der Veranstaltung 50% der bestätigten Leistung
• Absage 60 – 31 Tage vor der Veranstaltung 25% der bestätigten Leistung
Die entstehende Schadenersatzpflicht umfasst die Mieten, technische Infrastruktur, Speisen und Getränke sowie Leistungen Dritter. Sind keine Leistungen vereinbart, verrechnen wir die vorgehend aufgeführten Prozentzahlen, bei Apéros auf der Basis von CHF 45.00 pro Person, bei Bankett- und Seminaranlässen auf der Basis von CHF 80.00 pro Person.
4.1. Verschiebungen
Im Falle einer erneuten Durchführung einer gleichwertigen Veranstaltung innerhalb von
6 Monaten nach der Annullierung werden 25% der Annullierungskosten dem Kunden an die neu gebuchten Veranstaltungskosten angerechnet (nach Verfügbarkeit Räumlichkeiten). No-Shows oder rabattierte Buchungen werden von dieser Regelung ausgenommen.
4.2. Annullation von Hotelreservationen
Haben Sie ein Zimmer reserviert, ohne die Reservation mittels einer Vorauszahlung, einer Kreditkarte oder einer Firma mit Schweizer Adresse garantiert zu haben, werden wir das Zimmer bis 16 Uhr am Anreisetag für Sie freihalten. Sollten Sie bis 16.00 Uhr nicht erscheinen, kann das Hotel Spirgarten automatisch über das Zimmer verfügen.
Wenn Ihre Reservation garantiert ist und Sie die reservierte Leistung nicht beziehen können, bitten wir Sie, die Reservation bis spätestens 16 Uhr am Anreisetag zu annullieren (Direktbuchungen). Bei verspäteter Annullation, Nicht-Erscheinen (No-show) oder verspäteter Anreise wird die erste Nacht Ihrer Reservierung zu 100% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
Bei vorzeitiger Abreise muss dies dem Hotel am Vorabend bis spätestens 20.00 Uhr mitgeteilt werden. Die Abreise hat bis 12.00 Uhr zu erfolgen.
Für Reservationen über Online Booking Engines (z.B. booking.com, hrs.com, expedia.com etc.) gelten die jeweils angegebenen Reservations- und Annullationsbedingungen der Buchungs-Plattformen.
Bei Gruppenreservationen (ab 4 Zimmern) gelten folgende Annullationsbedingungen:
• Absage 0 – 7 Tage vor Anreise 100% des entgangenen Zimmerumsatzes
• Absage 14 – 8 Tage vor Anreise 75% des entgangenen Zimmerumsatzes
• Absage 30 – 15 Tage vor Anreise 30% des entgangenen Zimmerumsatzes
5. Zahlungsmodalitäten
Das Hotel Spirgarten kann für Event-, Bankett- und/oder Zimmerreservationen eine
100% Vorauszahlung oder Teilzahlung verlangen.
Bei Hochzeiten und privaten Grossveranstaltungen verlangen wir 2 Vorauszahlungen. Die erste Zahlung von CHF 3‘000.00 wird mit der unterschriebenen Rückbestätigung fällig. Diese Vorauszahlung gilt als definitive Reservation und wird nicht zurückerstattet. Die zweite Vorauszahlung stellen wir 2 Monate vor Anlass in Rechnung und entspricht ebenfalls 80% der vereinbarten Leistung abzüglich der ersten Anzahlung von CHF 3‘000.00.Bei Konzerten und kulturellen Veranstaltungen verlangen wir eine Vorauszahlung von 100% aller bestätigter Leistungen (Vorschuss Technik und Raummiete) bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn.
5.1 Rechnungsversand
Aus administrativen Gründen versenden wir keine Rechnungen ins Ausland. Für Veranstalter im Ausland verlangen wir eine Vorauszahlung von 100% aller vereinbarten Kosten bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn.
6. Personalkostenzuschlag
Für Anlässe welche länger als Mitternacht dauern erheben wir einen Personalkosten-zuschlag pro angebrochene Stunde sowie pauschal CHF 500.00 für die Verlängerung bis spätestens um 02.00 Uhr.
7. Haftung / Verantwortlichkeiten Der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel Spirgarten in jedem Fall für alle Schäden, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden.
7.1. Schäden Dekorationen und Kerzen dürfen nicht ohne Unterlage auf den Tischen angebracht werden. Das Plakatieren ist im gesamten Haus verboten, auch dürfen keine Wanddekorationen angebracht werden (weder mit Klebstreifen, flüssigem Klebstoff und/oder Reissnägeln). Allfällige Zusatzkosten für Spezialreinigungen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
7.2. Sicherheitsvorschriften Bei Freinächten, Konzerten und anderen Grossveranstaltungen ist der Veranstalter/Mieter dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des vermieteten Saales entspricht. Verbindlich dafür sind die vom Hotel Spirgarten angegebenen Höchstzahlen auf den Bestuhlungsplänen. Der Veranstalter/Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Gäste beim Verlassen der Veranstaltung die Nachtruhe und die damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Vorschriften einhalten.
7.3. Lärmemissionen
Die allgemein gültigen Lärmschutzbestimmungen müssen dem Mieter bekannt sein. Handhabung gemäss der Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen (SLV) des Schweizerischen Bundesrates. Konzerte/Veranstaltungen können den Durchschnittswert von 100 dB erreichen. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich seinen Besuchern den entsprechenden Hörschutz nach gesetzlicher Vorgabe zur Verfügung zu stellen. 7.4. Feueralarm Für die Kosten fehlerhaft ausgelösten Feueralarmen, haftet der Mieter. Feuer-Shows sind auf dem gesamten Areal streng untersagt.
7.5. Feuerwerkskörper
Der Einsatz von Feuerwerkskörpern, Himmelslaternen oder ähnlichen Gegenständen sind auf dem gesamten Hotelareal untersagt.
7.6. Veranstaltungsversicherung
er Mieter ist verpflichtet eine Veranstaltungsversicherung abzuschliessen. Das Hotel Spirgarten darf diese auf Wunsch gegenprüfen.
7.7. Verlust von Gegenständen
Das Hotel Spirgarten haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, welche von den Veranstaltern liegengelassen werden und abhandengekommen sind.
7.8. Veranstaltungsinhalt
ir akzeptieren keine Veranstaltungen mit rassistischem, diskriminierendem oder anderem Inhalt, welche Menschenrechte in irgendeiner Art und Weise verletzen und/oder Gewaltpotential haben. Wir nehmen uns das Recht vor, Veranstaltungen im Voraus oder im laufenden Betrieb abzubrechen, wenn wir eine Missachtung dieser Vorgabe feststellen. Auf unseren Wunsch muss der Veranstalter das Sicherheitsdispositiv für die geplante Veranstaltung vorlegen können. Falls dieses nicht unseren Standard entspricht, nehmen wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.
8. Weitere Bestimmungen
8.1. Benützung der Bühne und Nebenräume
ie Bühne sowie deren Nebenräume dürfen nur in Anwesenheit des Bühnentechnikers benützt werden. Dies gilt für den Auf- und Abbau, das Proben und während der Darbietungen.
Die Bühneneinrichtungen sowie deren Beleuchtungen und technischen Hilfsmittel dürfen nur vom Bühnentechniker bedient werden. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Für jegliche Unfälle und Schäden, die aus Missachtung dieser Vorschriften entstehen, haftet der Mieter/Veranstalter.
Der Bühnentechniker wird von unserem Technikpartner gestellt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
8.2. Angebots- und Preisänderung
ngebots- und Preisänderungen sind vorbehalten. Bei Weinen gilt der zum Zeitpunkt des Anlasses publizierte Preis (Weinkarte), da Jahrgangs- und Preisänderungen kurzfristig vorkommen können. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 8.3. Verhandlungspartner Der Verhandlungspartner gegenüber dem Hotel Spirgarten ist im Vertrag als «Mieter» oder «Veranstalter» aufgeführt.
8.4. Urheberrechtsgebühren
Der Veranstalter / Mieter unserer Seminar-, Event- und Theaterräumlichkeiten anerkennt, dass allfällige Urheberrechtsgebühren, die durch seinen Event anfallen und entstehen können, allein durch ihn zu entschädigen sind (z.B. SUISA).
8.6. Anwendbares Recht, Gerichtstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter/Mieter und dem Hotel Spirgarten ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Als Gerichtsstand wird Zürich vereinbart, wobei dem Hotel Spirgarten freigestellt wird, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.
Zürich, 10. April 2025