Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BEST WESTERN HOTEL SPIRGARTEN SOWIE DAS THEATER SPIRGARTEN, 8048 ZÜRICH

für Seminare, Events, Theaterveranstaltungen und Hotelreservationen


1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Best Western Hotel Spirgarten. Als Grundlage dient die Reservations- / Auftragsbestätigung bzw. die von Ihnen zur Bestätigung unterzeichnete Offerte.


2. Optionsdaten
Optionsdaten (Offerten , Auftragsbestätigungen usw.) sind für beide Parteien verbindlich. Das Best Western Hotel Spirgarten kann nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten / Zimmer verfügen.


3. Teilnehmerzahl bei Events, Seminarpauschalen
Wir danken Ihnen für die Mitteilung der verbindlichen Personenzahl so früh als möglich. Die bis 5 Arbeitstage vor dem Event gemeldete Personenanzahl gilt als verbindlich. Bei Events mit Zimmerreservationen werden einzelne Zimmerstornierungen ab drei Tagen vor Anreise zu 100% verrechnet.

4. Annullationen
4.1. Annullation oder Teil-Annullation von Veranstaltungen


Wir bitten Sie, uns wesentliche Änderungen Ihrer Reservation möglichst frühzeitig und schriftlich mitzuteilen. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass das Best Western Hotel Spirgarten dies zu verschulden hat, werden neben einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 folgende Leistungen in Rechnung gestellt:
Theater Spirgarten

  • Absage 120 – 0 Tage vor der Veranstaltung  100% der bestätigten Leistung

Alle anderen Veranstaltungen

  • Absage 7– 0 Tage vor der Veranstaltung  100% der bestätigten Leistung
  • Absage 14 – 8 Tage vor der Veranstaltung  75% der bestätigten Leistung
  • Absage 30 – 15 Tage vor der Veranstaltung  50% der bestätigten Leistung
  • Absage 60 – 31 Tage vor der Veranstaltung  25% der bestätigten Leistung

Die entstehende Schadenersatzpflicht umfasst die Mieten, technische Infrastruktur, Speisen undGetränke sowie Leistungen Dritter.
Sind keine Leistungen vereinbart, verrechnen wir die vorgehend aufgeführten Prozentzahlen, bei Apéritifen auf der Basis von CHF 45.00 pro Person, bei Bankett- und Seminaranlässen auf der Basis von CHF 80.00 pro Person.

Im Falle einer erneuten Durchführung einer gleichwertigen Veranstaltung innerhalb von 6
Monaten seit der Annullierung werden 25% der Annullierungskosten dem Kunden an die neu gebuchten Veranstaltungskosten angerechnet. Dies gilt nicht für No-shows!

 

4.2. Annullation von Hotelreservationen
Haben Sie ein Zimmer reserviert, ohne die Reservation mittels einer Vorauszahlung, einer
Kreditkarte oder einer Firma garantiert zu haben, werden wir das Zimmer bis 16 Uhr am
Anreisetag für Sie freihalten. Sollten Sie bis 16 Uhr nicht erscheinen, kann das Best Western Hotel Spirgarten automatisch über das Zimmer verfügen.

Wenn Ihre Reservation garantiert ist und die die reservierte Leistung nicht beziehen können,bitten wir Sie, die Reservation bis spätestens 16 Uhr am Anreisetag zu annullieren. Bei
verspäteter Annullation, Nicht-Erscheinen (No-show) oder verspäteter Anreise wird die erste Nacht Ihrer Reservierung zu 100% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise muss dies dem Hotel am Vorabend bis spätestens 20 Uhr mitgeteilt werden. Die Abreise hat bis 12 Uhr zu erfolgen.

Für Reservationen über Online Booking Engines (z.B. booking.com, hrs.com, expedia.com etc.) gelten die jeweils angegebenen Reservations- und Annullationsbedingungen der BuchungsPlatformen.

Bei Gruppenreservationen (ab 4 Zimmern) gelten folgende Annullationsbedingungen:
Absage 0 – 7 Tage vor Anreise 100% des entgangenen Zimmerumsatzes
Absage 14 – 8 Tage vor Anreise 75% des entgangenen Zimmerumsatzes
Absage 30 – 15 Tage vor Anreise 30% des entgangenen Zimmerumsatzes

5. Zahlungsmodalitäten
Das Best Western Hotel Spirgarten behält sich vor, für Zimmerreservationen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
Bei Bankett-Veranstaltungen verlangen wir eine Anzahlung, welche 80% der vereinbarten Leistung entspricht und 2 Monate vor Anlassdatum fällig wird.

Bei Hochzeiten verlangen wir 2 Vorauszahlungen. Die erste Zahlung von CHF 3‘000.- wird mit der unterschriebenen Rückbestätigung fällig. Diese Vorauszahlung gilt als definitive Reservation und wird
nicht zurückerstattet. Die zweite Vorauszahlung stellen wir 2 Monate vor Anlass in Rechnung und entspricht ebenfalls 100% der vereinbarten Leistung abzüglich der ersten Anzahlung von CHF 3‘000.-.

Bei Theaterveranstaltungen verlangen wir 2 Vorauszahlungen. Die erste Vorauszahlung über CHF 2‘000.- wird mit der unterschriebenen Rückbestätigung fällig. Diese Vorauszahlung gilt als definitive
Reservation und wird nicht zurückerstattet. Die zweite Vorauszahlung stellen wir 1 Monate vor Anlass in Rechnung und entspricht 100% der vereinbarten Leistung abzüglich der ersten Anzahlung von CHF 2‘000.-.


6. Personalkostenzuschlag
Für Anlässe welche länger als bis 24h00 dauern erheben wir einen Personalkostenzuschlag pro angebrochene Stunde.

  • 12 bis 50 Personen CHF 150.- pro Stunde
  • 51 bis 150 Personen CHF 250.- pro Stunde
  • mehr als 151 Personen CHF 400.- pro Stunde

7. Haftung / Verantwortlichkeiten

7.1. Schäden
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Best Western Hotel Spirgarten in jedem Fall für alle Schäden, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden.

Dekorationen und Kerzen dürfen nicht ohne Unterlage auf den Tischen angebracht werden. Das Plakatieren ist im gesamten Haus verboten, auch dürfen keine Wanddekorationen angebracht werden (weder mit Klebstreifen, flüssigem Klebstoff und/oder Reissnägeln). Allfällige Zusatzkosten für Spezialreinigungen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

7.2. Sicherheitsvorschriften

Bei Freinächten, Konzerten und anderen Grossveranstaltungen ist der Veranstalter/Mieter dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des vermieteten Saales entspricht. Verbindlich dafür sind die vom Best Western Hotel Spirgarten angegebenen Höchstzahlen auf den Bestuhlungsplänen. Der Veranstalter/Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Gäste beim Verlassen der Veranstaltung die Nachtruhe und die damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Wir akzeptieren keine Veranstaltungen mit rassistischem, diskriminierendem oder anderem Inhalt, welche Menschenrechte in irgendeiner Art und Weise verletzen und/oder Gewaltpotential haben. Wir nehmen uns das Recht vor, Veranstaltungen im Voraus oder im laufenden Betrieb abzubrechen, wenn wir eine Missachtung dieser Vorgabe feststellen. Auf unseren Wunsch muss der Veranstalter das Sicherheitsdispositiv für die geplante Veranstaltung vorlegen können. Falls dieses nicht unseren Standard entspricht, nehmen wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.

7.3. Feueralarm

Für die Kosten fehlerhaft ausgelösten Feueralarmen, insbesondere bei Shows, haftet der Mieter.

7.4. Veranstaltungsversicherung bei Theaterveranstaltungen

Der Mieter des Theater Spirgarten ist verpflichtet eine Veranstaltungsversicherung abzuschliessen.

7.5. Verlust von Gegenständen


Das Best Western Hotel Spirgarten haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, welche von den Veranstaltern liegengelassen werden und abhanden kommen.

8. Weitere Bestimmungen

8.1. Benützung der Bühne und Nebenräume

Die Bühne sowie deren Nebenräume dürfen nur in Anwesenheit des Bühnentechnikers benützt werden. Dies gilt für den Auf- und Abbau, das Proben und während der Darbietungen. Die Bühneneinrichtungen sowie deren Beleuchtungen und technischen Hilfsmittel dürfen nur vom Bühnentechniker bedient werden. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Für jegliche Unfälle und Schäden, die aus Missachtung dieser Vorschriften entstehen, haftet der Mieter/Veranstalter. Der Bühnentechniker wird von unserem Technikpartner gestellt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

8.2. Angebots- und Preisänderung

Angebots- und Preisänderungen sind vorbehalten. Bei Weinen gilt der zum Zeitpunkt des Anlasses publizierte Preis (Weinkarte), da Jahrgangs- und Preisänderungen kurzfristig vorkommen können. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

8.3. Verhandlungspartner

Der Verhandlungspartner gegenüber dem Best Western Hotel Spirgarten ist im Vertrag als «Mieter» oder «Veranstalter» aufgeführt.

8.4. Urheberrechtsgebühren

Der Veranstalter / Mieter unserer Seminar-, Event- und Theaterräumlichkeiten anerkennt, dass allfällige Urheberrechtsgebühren, die durch seinen Event anfallen und entstehen können, alleine durch ihn zu entschädigen sind (z.B. SUISA).

8.5. Feuerwerkskörper
Es ist nicht gestattet bei Festanlässen, Hochzeiten oder anderen Veranstaltungen Feuerwerkskörper, Himmelslaternen oder ähnliche Gegenstände auf dem Hotelareal einzusetzen.

8.6. Anwendbares Recht, Gerichtstand

Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter/Mieter und dem Best Western Hotel Spirgarten ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Als Gerichtsstand wird Zürich vereinbart, wobei dem Best Western Hotel Spirgarten freigestellt wird, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.

Zürich, Januar 2023